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Zuchtausschlusskriterien

Zuchtausschlusskriterien

Wir bekommen immer Anfragen von Katzenbesitzern die anfangen möchten zu züchten, wo aber eigentlich die Grundvoraussetzungen bzgl. der gekauften Tiere nicht vorhanden sind. Hier eine Auflistung der häufigsten Fragen:

  1. Nur ein Elterntier hat einen Stammbaum. Können wir für die Kitten Stammbäume beantragen?
    Da es nur von einem Elternteil einen Stammbaum und somit auch einen Rassenachweis gibt, kann für die Kitten kein Stammbaum beantragt und erstellt werden.
  2. Die von mir gekauften Katzen haben keinen Stammbaum aber die Großeltern. Kopien dieser Stammbäume liegen vor. Kann ich für meine Tiere nachträglich einen Stammbaum bekommen?
    Hier ist das Problem, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass die Katzen wirklich von den genannten Elterntieren abstammen. Des Weiteren kommt hinzu, dass nicht mit Gewissheit gesagt werden kann, ob der vermeintliche Züchter der Tiere überhaupt die Erlaubnis hat mit den vermeintlichen Elterntieren zu züchten. Falls man diese Fragen klären kann, d.h. Rücksprache mit den Züchtern der Elterntieren und DNA-Nachweis über die Elternschaft, kann man Stammbäume ausstellen. Allerdings sind diese Versuche in der Regel nicht mit Erfolg gekrönt.
  3. Ich bin in einem anderen Zuchtverein, beide Elterntiere haben Stammbäume und leider haben wir die Meldefrist für die Wurfmeldung verpasst. Kann ihr Verein uns nachträglich Stammbäume ausstellen?
    Als erstes stellt sich uns natürlich die Frage, warum wurde die Meldefrist verpasst. Wenn es einen plausiblen Grund gibt, sollte in der Regel jeder Verein dafür Verständnis haben und die Stammbäume nachträglich ausstellen. Allerdings hat auch jeder Verein seine individuellen Regeln und kann sich daran halten, ohne Ausnahme. Unter gewissen Umständen gäbe es die Möglichkeit Stammbäume für die Kitten auszustellen, wofür aber eine Überprüfung deiner Cattery erfolgen muss.
  4. Wir haben Katzen vom Züchter mit allen notwendigen Papieren. Können wir bei Ihnen Mitglied werden und mit den Katzen züchten?
    Ja, darfst du, sofern für die Tiere ein Kaufvertrag mit Zuchtzulassung vorliegt und auf den Stammbäumen kein Sperrvermerk
    ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, kannst du ggf. bei dem Züchter nachfragen und im Nachhinein die Zuchtzulassung schriftlich bekommen.

Unter Umständen können wir aber eine Lösung für dein Problem finden. Falls Du Fragen hast, melde dich einfach bei uns.

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