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Formulare zum Download

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Das hier zur Verfügung gestellte Formular darf nur von Pawpeds zertifizierten Kardiologen genutzt werden!

Immer wieder gibt es Diskussionen bzgl. des Gesundheitszeugnisses beim Verkauf vom Katzen. In der Facebook-Gruppe „Rechtsfragen rund um das Tier-Tierrecht“ hat RÄ Michaele Parente-Mähr diesbezüglich ein Video veröffentlich, welches auch auf der Seite des Freesenkatten geteilt wurde. Hier die wichtigsten Punkte aufgelistet:

  • Ein Gesundheitszeugnis sollte nie Bestandteil des Kaufvertrages sein.
  • Ein Gesundheitszeugnis soll vom Käufer nicht eingesehen werden.
  • Ein Gesundheitszeugnis soll niemals an den Käufer ausgehändigt werden, auch nicht in Kopie.
  • Gesundheitszeugnisse bringen keinen Entlastungsbeweis oder den Beweis, dass das Tier gesund ist oder den Zustand aufweist, der darin vermerkt ist.
  • Ein Gesundheitszeugnis kann bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als Beschaffenheitsvereinbarung ausgelegt werden. So eine Beschaffenheitsvereinbarung ist ein besonderes Versprechen hinsichtlich der der Kaufsache auf eine anhaltende Eigenschaft und der Verkäufer den hier verankerten und dokumentierten Gesundheitszustand verspricht.
    Im Falle einer Beschaffenheitsvereinbarung greift auch ein Haftungsausschluss nicht.
  • Ein Gesundheitszeugnis kann bzw. wird so ausgelegt, dass der Käufer den dokumentierten Gesundheitszustand zusichert.

Nach Auffassung des BGH ist es widersprüchlich auf der einen Seite eine besondere Eigenschaft zuzusichern und sich dann, hinsichtlich derselben Eigenschaft eine „Hintertür“ offen zu lassen und sich einem Haftungsausschluss zu entziehen.

Fazit:
Es wird empfohlen, das Tier vor der Abgabe tierärztlich untersuchen zu lassen. Das ausgestellte Gesundheitszeugnis den Käufer weder einsehen zu lassen noch auszuhändigen; nur in die eigenen Unterlagen ablegen. So kann dieses Gesundheitszeugnis bei Inanspruchnahme als Entlastungsbeweis herangezogen werden, da es vorher nicht als Beschaffenheitsvereinbarung gedient hat.

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