Ausstellungsrichtlinien
Ziel und Zweck einer Katzenausstellung
- In erster Linie geht es bei einer Ausstellung darum, die Katze einem internationalem Richtergremium vorzustellen und diese bewerten zu lassen. Richter richten die Katze entsprechend dem jeweiligen Standard. Ziel ist hierbei nicht eine mögliche Nominierung für die Best in Show oder der Erhalt anderer Preise, sondern die Erreichung der Titelpunkte. Je höher der Titelpunkt ist, umso besser entspricht die Katze dem Standard. Gerichtet wird nach einem Punktesystem. Die maximal zu erreichende Punktzahl findet man auf den jeweiligen Standards. Im Grunde gibt der Richter dem Züchter durch seine Bewertung und den erteilten Titelpunkt die Zuchtzulassung, weil er bestätigt, dass das vorgestellte Tier dem erforderlichen Standard entspricht.
- Auf einer Ausstellung hat jeder Katzenbesitzer die Möglichkeit sich internationaler Konkurrenz stellen.
- Eine Ausstellung bietet, vor allem auch Neuzüchtern, die Kontaktaufnahme mit anderen Züchtern und einen breit gefächerten Erfahrungsaustausch.
- Ausstellern wird auf einer Ausstellung eine zusätzliche Plattform geboten, Besuchern die eigene Rasse näher zu bringen. Sei es über den Typ, die Charaktereigenschaften, Bedürfnisse der Rasse etc.
Allgemeine Informationen
- Auf einer internationalen Ausstellung müssen mindestens 80 Katzen gemeldet und auch anwesend sein. Des Weiteren muss das Richtergremium mit internationalen Richtern besetzt sein. Die Auswahl und Einladung erfolgt durch den Verein. Auf einer internationalen Ausstellung können alle Titelpunkte, also vom Champion bis zum Worldchampion vergeben werden.
Anders ist es bei einer Ausstellung wo weniger als 80 Katzen zugegen sind. Das ist dann eine nationale Ausstellung. Bei einer nationalen Ausstellung können alle Richter aus dem eigenen Land sein und es können nur Punkte für den Championtitel vergeben werden. - Der Freesenkatten e.V. erkennt auch Titelpunkte von Ausstellungen außerhalb der WCF e.V. an. Allerdings stehen einige Vereine auf der sogenannten „schwarzen Liste“. Es sollte sich vor Anmeldung zu einer Ausstellung informiert werden, um welche Vereine es sich hierbei handelt.
- Auch wenn der Freesenkatten e.V. der WCF e.V. angeschlossen ist, können selbstverständlich auch Mitglieder aller anderen Vereine an den Ausstellungen teilnehmen. Es ist aber zu beachten, dass sich der Freesenkatten e.V. sich vorbehält Meldungen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Die Anmeldungen für die Ausstellungen erfolgen über das Best-Cat Programm der WCF e.V. (https://www.wcf-bestcat.de/show-calendar). Hier erfährt man auch sämtliche Informationen wie:
- eingeladene Richter
- Ausstellungsgebühren
- Sondershows
- WCF-Ringe, etc.
Unsere Ausstellungsgebühren sind auch unter dem Punkt Gebühren zu erfahren.
- Jede Katze die gemeldet wird, wird eine Ausstellungsnummer und ein Platz zugeordnet. Der zugeordnete Platz darf nicht ohne Absprache mit der Ausstellungsleitung oder dem Chefsteward getauscht bzw. verändert werden.
- In dem Fall, dass Sie als Aussteller keinen eigenen Ausstellungskäfig (Sturdi) mitbringen, stellt der Verein jedem gemeldeten Tier ein Ausstellungskäfig zur Verfügung. Je nach Absprache mit dem Aussteller, den Bedingungen des Veterinäramtes kann ein Käfig auch für mehrere Tiere zur Verfügung gestellt werden.
- Jeder Ausstellungskäfig, ohne Ausnahme, ist mit einer Katzentoilette, einem Futter- und einem Wassernapf auszustatten. Die Dekoration bleibt jedem Aussteller selbst überlassen. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass dem Tier eine weiche Unterlage zur Verfügung gestellt wird und das durch die Anbringung eines Vorhangs an den Käfigseiten eine Sichtsperre zu den nebenstehenden Käfigen gewährleistet ist. Ein Schutz an der Vorderseite des Käfigs schützt die Tiere vor Berührungen durch Ausstellungsbesucher.
- Der Käfig, falls es sich nicht um einen eigenen Sturdi handelt, und der Stellplatz ist nach Ausstellungsende sauber zu verlassen. Sollte dies nicht geschehen ist der Freesenkatten e.V. berechtigt, die Reinigung und Entsorgung des Mülls in Rechnung zu stellen (Höhe der Meldegebühr).
- Ein Richterbericht ist unanfechtbar. Sollten Beleidigungen oder abfällige Äußerungen über einen Richter oder Mitarbeiter des Freesenkatten e.V. gemacht werden, wird der Aussteller mit sofortiger Wirkung von der Ausstellung ausgeschlossen.
Bestimmungen für die angemeldete Katze
- Alle Katzen, die an einer Ausstellung des Freesenkatten e.V. teilnehmen möchten, müssen laut nachweislich gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut geimpft sein.
- Der Nachweis der Wirkdauer der Impfstoffe muss vom Halter erbracht werden und ist dem Impfpass des Tieres zu entnehmen.
- Jede Katze wird vor dem Einlass in die Ausstellungshalle tierärztlich untersucht. Das Tier muss für gesund befunden, parasitenfrei und darf nicht tragend sein. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Tierarzt.
- Wird ein Tier zurückgewiesen, entscheidet der Tierarzt zusammen mit dem Vorstand des FK e.V., ob auch alle anderen Tiere des Katzenausstellers abgewiesen werden. Die Meldegebühr sowie andere anfallende Kosten werden nicht erstattet.
- Es können alle Haus- und Rassekatzen ausgestellt werden, die keine Sperre durch das jeweilige Veterinäramt haben, oder die vom FK e.V. nicht anerkannt werden. Die notwendigen Auflagen des jeweils aktuellen Gutachtens zum §11b des Tierschutzge-setzes sind zu berücksichtigen.
- Jungtiere dürfen erst nach der vollendeten 12. Lebenswoche ausgestellt werden. Zu beachten sind die jeweils gültigen Impfbestimmungen.
- Disqualifikation: Tiere, die absichtlich falsch gemeldet wurden, werden disqualifiziert. Ein vorzeitiges Entfernen eines Tieres aus der Halle, ohne Zustimmung der Ausstellungsleitung, führt ebenfalls zur Disqualifikation. Wird ein Tier einem Richter verweigert, so muss dieses disqualifiziert werden. Ebenso führt das Nicht-Einhalten der Richtlinien der Katzenausstellungen des CatManiac e.V. zur Disqualifikation.
Bestimmungen für die Tätigkeiten des Stewards
- Der Chefsteward führt die Aufsicht im Richterraum. Er unterrichtet das Ausstellungsbüro über abwesende Katzen und unterweist die jeweiligen Stewards in ihren Aufgabenbe-reichen.
- Der Steward leistet seinem zugeteilten Richter Hilfe. Er ist dafür verantwortlich, dass der Richtertisch, die Richterkäfige und die Hände sorgfältig desinfiziert werden.
- Er muss eine Katze korrekt aus dem Käfig nehmen und darf keinen Kommentar zu einer Katze von sich geben oder gar deren Identität preisgeben.
- Der Steward darf ohne Aufforderung des Richters, den teilnehmenden Ausstellern keine Ergebnisse der richterlichen Bewertungen mitteilen.
- Bei Abwesenheit einer Katze muss der Steward diese Tatsache dem Chefsteward mitteilen.
- Der Steward darf niemals seine eigene Katze dem Richter vorführen.
Bestimmungen für Richter
- Die Richter dürfen vor Beendigung des Richtens sowie der Best in Show-Wahl keinen Einblick in den Katalog nehmen.
- Die Richter sind angehalten alle Tiere nach den zugehörigen Standards zu richten.
- Richter dürfen ihre eigenen Tiere nur außer Konkurrenz ausstellen.
- Die Richter dürfen sich von niemandem in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen.
WCF e.V.-MItgleider können mit ihren Tieren auf den Ausstellungen Punkte sammeln. Hierbei geht es um Ranking zur besten Katze der WCF e.V.
Informationen und Teilnahme für den Wettbewerb WCF Best Cat finden Sie hier: